Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur digitalen Vignette in Österreich. Wenn Ihre Frage nicht beantwortet wird, kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular.
Die digitale Vignette (e-Vignette) wird elektronisch in der ASFINAG-Datenbank gespeichert und ist an Ihr Kennzeichen gebunden. Sie müssen nichts auf die Windschutzscheibe kleben. Die Klebe-Vignette (Pickerl) ist ein physischer Aufkleber, der auf die Windschutzscheibe geklebt wird. Seit 2018 ist die digitale Vignette die bevorzugte Option, aber physische Vignetten sind noch erhältlich.
Die digitale Vignette gilt sofort nach dem Kauf, sofern Sie kein zukünftiges Startdatum gewählt haben. Bei der 10-Tages- und 2-Monats-Vignette können Sie ein zukünftiges Startdatum wählen. Die Jahresvignette gilt immer vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres.
Nein. Die digitale Vignette ist an ein bestimmtes Kennzeichen gebunden und kann nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden. Wenn Sie mit einem anderen Fahrzeug fahren möchten, müssen Sie eine separate Vignette für dieses Fahrzeug erwerben.
Wenn Sie das Kennzeichen falsch eingegeben haben, ist die Vignette für Ihr Fahrzeug ungültig. Wenden Sie sich sofort an die ASFINAG-Kundenservice. In einigen Fällen kann die Vignette korrigiert werden, wenn der Fehler unmittelbar nach dem Kauf gemeldet wird. Halten Sie Ihre Transaktionsnummer und Kaufbestätigung bereit.
Grundsätzlich ist eine Rückerstattung nach dem Kauf nicht möglich. In Ausnahmefällen (z.B. technischer Fehler bei der Registrierung) kann die ASFINAG eine Kulanzlösung anbieten. Wenden Sie sich in solchen Fällen direkt an den ASFINAG-Kundenservice.
Ja. Alle Fahrzeuge, die auf mautpflichtigen Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich fahren, benötigen eine gültige Vignette – unabhängig davon, ob das Fahrzeug in Österreich oder im Ausland zugelassen ist. Ausländische Kennzeichen müssen mit dem Ländercode eingegeben werden (z.B. "D" für Deutschland).
Sie können die Gültigkeit Ihrer Vignette auf der offiziellen ASFINAG-Website unter dem Menüpunkt "Vignette prüfen" überprüfen. Geben Sie dazu Ihr Kennzeichen ein. Die Überprüfung ist kostenlos und jederzeit möglich.
Das Fahren ohne gültige Vignette auf einer mautpflichtigen Strecke ist eine Verwaltungsübertretung und kann mit einer Geldstrafe geahndet werden. Die Mautorgane können Kennzeichen automatisch per Kamera überprüfen. Bei einer Kontrolle ohne gültige Vignette kann eine Ersatzmaut verlangt werden.
Nein. Die Vignette gilt für alle regulären mautpflichtigen Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich, aber nicht für Sondermautstrecken. Für die Brennerautobahn (A13), bestimmte Tunnelabschnitte und andere Sondermautstrecken fallen zusätzliche Gebühren an, die separat bezahlt werden müssen.
Ja. Bei der 10-Tages- und 2-Monats-Vignette können Sie ein zukünftiges Startdatum wählen. Die Jahresvignette für das nächste Jahr kann ab Anfang Dezember des laufenden Jahres erworben werden und gilt dann sofort ab dem 1. Dezember.
Wenn Sie Ihr Kennzeichen geändert haben, ist Ihre bisherige Vignette für das neue Kennzeichen nicht mehr gültig. Sie müssen eine neue Vignette für das neue Kennzeichen erwerben. Die alte Vignette kann nicht auf das neue Kennzeichen übertragen werden.
Wenden Sie sich direkt an den ASFINAG-Kundenservice. Sie können eine Beschwerde per E-Mail, Telefon oder über das Online-Formular auf der ASFINAG-Website einreichen. Halten Sie Ihre Transaktionsnummer, das Kaufdatum und eine Beschreibung des Problems bereit. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Richtlinien-Seite.