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Häufig gestellte Fragen zur digitalen Vignette

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur digitalen Vignette in Österreich. Wenn Ihre Frage nicht beantwortet wird, kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular.

Was ist der Unterschied zwischen der digitalen und der Klebe-Vignette?

Die digitale Vignette (e-Vignette) wird elektronisch in der ASFINAG-Datenbank gespeichert und ist an Ihr Kennzeichen gebunden. Sie müssen nichts auf die Windschutzscheibe kleben. Die Klebe-Vignette (Pickerl) ist ein physischer Aufkleber, der auf die Windschutzscheibe geklebt wird. Seit 2018 ist die digitale Vignette die bevorzugte Option, aber physische Vignetten sind noch erhältlich.

Ab wann gilt die digitale Vignette nach dem Kauf?

Die digitale Vignette gilt sofort nach dem Kauf, sofern Sie kein zukünftiges Startdatum gewählt haben. Bei der 10-Tages- und 2-Monats-Vignette können Sie ein zukünftiges Startdatum wählen. Die Jahresvignette gilt immer vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres.

Kann ich die Vignette auf ein anderes Fahrzeug übertragen?

Nein. Die digitale Vignette ist an ein bestimmtes Kennzeichen gebunden und kann nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden. Wenn Sie mit einem anderen Fahrzeug fahren möchten, müssen Sie eine separate Vignette für dieses Fahrzeug erwerben.

Was passiert, wenn ich das Kennzeichen falsch eingegeben habe?

Wenn Sie das Kennzeichen falsch eingegeben haben, ist die Vignette für Ihr Fahrzeug ungültig. Wenden Sie sich sofort an die ASFINAG-Kundenservice. In einigen Fällen kann die Vignette korrigiert werden, wenn der Fehler unmittelbar nach dem Kauf gemeldet wird. Halten Sie Ihre Transaktionsnummer und Kaufbestätigung bereit.

Kann ich die Vignette zurückgeben oder stornieren?

Grundsätzlich ist eine Rückerstattung nach dem Kauf nicht möglich. In Ausnahmefällen (z.B. technischer Fehler bei der Registrierung) kann die ASFINAG eine Kulanzlösung anbieten. Wenden Sie sich in solchen Fällen direkt an den ASFINAG-Kundenservice.

Benötige ich als ausländischer Fahrzeughalter eine österreichische Vignette?

Ja. Alle Fahrzeuge, die auf mautpflichtigen Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich fahren, benötigen eine gültige Vignette – unabhängig davon, ob das Fahrzeug in Österreich oder im Ausland zugelassen ist. Ausländische Kennzeichen müssen mit dem Ländercode eingegeben werden (z.B. "D" für Deutschland).

Wie kann ich die Gültigkeit meiner Vignette überprüfen?

Sie können die Gültigkeit Ihrer Vignette auf der offiziellen ASFINAG-Website unter dem Menüpunkt "Vignette prüfen" überprüfen. Geben Sie dazu Ihr Kennzeichen ein. Die Überprüfung ist kostenlos und jederzeit möglich.

Was passiert, wenn ich ohne gültige Vignette auf einer mautpflichtigen Strecke fahre?

Das Fahren ohne gültige Vignette auf einer mautpflichtigen Strecke ist eine Verwaltungsübertretung und kann mit einer Geldstrafe geahndet werden. Die Mautorgane können Kennzeichen automatisch per Kamera überprüfen. Bei einer Kontrolle ohne gültige Vignette kann eine Ersatzmaut verlangt werden.

Gilt die Vignette auch für Sondermautstrecken wie die Brennerautobahn?

Nein. Die Vignette gilt für alle regulären mautpflichtigen Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich, aber nicht für Sondermautstrecken. Für die Brennerautobahn (A13), bestimmte Tunnelabschnitte und andere Sondermautstrecken fallen zusätzliche Gebühren an, die separat bezahlt werden müssen.

Kann ich die Vignette im Voraus kaufen?

Ja. Bei der 10-Tages- und 2-Monats-Vignette können Sie ein zukünftiges Startdatum wählen. Die Jahresvignette für das nächste Jahr kann ab Anfang Dezember des laufenden Jahres erworben werden und gilt dann sofort ab dem 1. Dezember.

Was muss ich tun, wenn ich mein Kennzeichen geändert habe?

Wenn Sie Ihr Kennzeichen geändert haben, ist Ihre bisherige Vignette für das neue Kennzeichen nicht mehr gültig. Sie müssen eine neue Vignette für das neue Kennzeichen erwerben. Die alte Vignette kann nicht auf das neue Kennzeichen übertragen werden.

Wo kann ich Beschwerde einreichen, wenn ich ein Problem mit meiner Vignette habe?

Wenden Sie sich direkt an den ASFINAG-Kundenservice. Sie können eine Beschwerde per E-Mail, Telefon oder über das Online-Formular auf der ASFINAG-Website einreichen. Halten Sie Ihre Transaktionsnummer, das Kaufdatum und eine Beschreibung des Problems bereit. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Richtlinien-Seite.

Glossar: Wichtige Begriffe

ASFINAG
Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft – die österreichische Gesellschaft, die für Bau, Betrieb und Finanzierung des Autobahnnetzes zuständig ist.
Vignette
Eine Mautberechtigung, die zur Nutzung mautpflichtiger Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich berechtigt.
E-Vignette / Digitale Vignette
Eine elektronisch gespeicherte Vignette, die an ein bestimmtes Kennzeichen gebunden ist und ohne physischen Aufkleber auskommt.
GO-Maut
Streckenbezogene Maut für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Wird über ein elektronisches Gerät (GO-Box) abgerechnet.
Sondermaut
Zusätzliche Mautgebühren für bestimmte Strecken oder Tunnel, die nicht in der Vignette enthalten sind.
NAP (Nationaler Aktionsplan)
Im Kontext der Vignette: Nicht relevant. NAP bezeichnet in anderen Zusammenhängen staatliche Aktionspläne.